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Neues 218 Hektar großes Naturschutzgebiet im Kreis Segeberg und Kreis Stormarn

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Foto: pixabay.com / ersi(CIS-intern) – Schleswig-Holstein hat ein neues Naturschutzgebiet: das Henstedter Moor, Teil eines ehemals großen Moor- und Heidegebietes. “Das Gebiet ist aufgrund seiner Seltenheit von besonderer landeskundlicher Bedeutung. Außerdem vernetzen wir so die Moore in der Region miteinander und stärken die Qualität des Naturschutzes“, sagte Minister Habeck heute (4. April 2017). „Mein besonderer Dank gilt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, die eine Ausweisung des Naturschutzgebietes selbst initiiert und das Verfahren über die Jahre vorbildlich unterstützt hat.“

Foto: pixabay.com / ersi (Symbolfoto)

Das neue Naturschutzgebiet ist rund 218 Hektar groß und liegt überwiegend in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie auf dem Gebiet der Stadt Norderstedt und der Gemeinde Tangstedt (Amt Itzstedt). Es grenzt direkt an das seit 2004 bestehende Naturschutzgebiet Oberalsterniederung. Neben den Moor- und Heideflächen ist das Gebiet geprägt von Nasswiesen, Sümpfen, artenreichem Grünland, naturnahen Laubwäldern und Knicks. Dieser Lebensraumkomplex bietet spezielle Bedingungen, auf die eine Vielzahl seltener und teilweise europaweit gefährdeter wildlebender Tier- und Pflanzenarten angewiesen ist. Mit etwas Glück sind im neuen Naturschutzgebiet unter anderem Kiebitze, Moorfrosch, Ringelnatter, Neuntöter, Kranich oder Weißstorch zu entdecken.

Die Gesamtfläche aller Naturschutzgebiete im Kreis Segeberg vergrößert sich mit dem neuen Gebiet auf 2.611 Hektar; das sind rund 1,9 Prozent der Kreisfläche, verteilt auf 16 Naturschutzgebiete. Im Kreis Stormarn vergrößert sich die Naturschutzgebietskulisse auf 3.734 Hektar; das sind rund 4,9 Prozent der Kreisflächen, verteilt auf 18 Naturschutzgebiete.

Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes und die Inhalte der Verordnung sind während des Beteiligungsverfahrens, in dem viele Gespräche mit der Bevölkerung stattfanden, angepasst und verändert worden. Im Rahmen der Abwägung konnten Kompromisse zwischen den Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen getroffen werden, in guter Zusammenarbeit mit der schleswig-holsteinischen Landgesellschaft wurden Flächentausch und Flächenankauf realisiert. Ein Lob an die örtlichen Landwirte, die stets konstruktiv diskutiert und sich kooperativ gezeigt haben; das ist in Zeiten von Flächenknappheit und steigendem Druck der Agrarpolitik keine Selbstverständlichkeit.

Im Sinne des landesweiten Moor- und Klimaschutzprogrammes und zur Förderung des artenreichen Grünlandes und des Feucht- und Nassgrünlandes wird im Naturschutzgebiet zukünftig auf eine Intensivierung der Entwässerung, auf einen Umbruch von Grünland, auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und in den Moorgrünlandbereichen sowie unmittelbar an den Moorkernbereich angrenzend auch auf eine Düngung verzichtet. Aus vegetationskundlicher Sicht, aber auch zum Schutz der Wiesenvögel wird auf die Bodenbearbeitung und Mahd vom 5. April bis einschließlich 20. Juni eines jeden Jahres verzichtet. Auch hierbei hat das Beteiligungsverfahren praktische Lösungsansätze gefunden und den Landwirten mit vorheriger Einwilligung durch die Untere Naturschutzbehörde wetterbedingte Handlungsspielräume ermöglicht.

Wie in allen Naturschutzgebieten von Schleswig-Holstein gilt auch im Henstedter Moor eine Anleinpflicht für Hunde. Dies wird in dem viel frequentierten Naherholungsgebiet auch zukünftig Thema sein und bedarf in den nächsten Jahren viel Kommunikation vor Ort. Besucher, auch mit Hunden, sind herzlich willkommen. Aber bitte leinen Sie – aus Rücksicht auf die Natur – Ihre Hunde im Gebiet an. Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet ist das Henstedter Moor auch als Oase der Ruhe und zur Naturbeobachtung langfristig gesichert; vorhandene Wander-, Reit- und Radwege bleiben erhalten.

Das Naturschutzgebiet hat Entwicklungspotential: Auf den Flächen der Stiftung Naturschutz wurden aktuell Maßnahmen durchgeführt wie z.B. das Plaggen der alten Heideflächen oder das Herstellen des naturnahen Wasserstandes auf Moorgrünland durch das Verfüllen sowie Abflachen der Gräben. Ebenso wurden weitere Gewässer angelegt.

Eine Wiedervernässung des Moorkernbereiches wurde mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet noch nicht realisiert, sie ist aber langfristiges Ziel aus Sicht des Naturschutzes. Hierfür bedarf es weiterhin einer guten Kommunikation vor Ort durch öffentliche Informationsveranstaltungen oder Exkursionen ins Gebiet sowie eines wasserrechtlichen Verfahrens und der Zustimmung aller Eigentümer und Eigentümerinnen. Eine Renaturierung des Moores wird gleichzeitig auch den Erholungswert des Gebietes steigern. Das Interesse vor Ort an einem Holzbohlenpfad, einer Beobachtungsplattform sowie an Besucherinformationstafeln, wie es sie in Schleswig-Holstein auch in anderen renaturierten Mooren gibt, ist jetzt schon hoch.

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