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KKW Krümmel – Notstromdiesel kurzfristig ausgefallen

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(CIS-intern) – In einem Notstromdiesel des Kernkraftwerks Krümmel ist am 22. Dezember 2012 eine Elektronikbaugruppe ausgefallen. Dadurch war der betroffene Diesel gut eine Stunde lang nicht verfügbar. Der Ausfall wurde automatisch auf der Warte des Kraftwerks signalisiert. Die fehlerhafte Baugruppe wurde ausgetauscht, die Fehlerbehebung wurde durch einen erfolgreich abgeschlossenen Probelauf des Notstromdiesels nachgewiesen.

Vorläufige Bewertung der Reaktorsicherheitsbehörde:
Das Ereignis ist nach gegenwärtiger Einschätzung von untergeordneter sicherheitstechnischer Bedeutung. Die erforderliche Notstromversorgung wäre im Anforderungsfall durch andere Notstromdiesel zu jeder Zeit gewährleistet gewesen. Die Gesundheit der Bevölkerung und des Betriebspersonals war zu keinem Zeitpunkt gefährdet.

Die Betreibergesellschaft hat der Atomaufsicht das meldepflichtige Ereignis der Kategorie „N“* fristgerecht übermittelt.

Die Untersuchungen zur Ursachenklärung sind aufgenommen worden. Zur Bewertung des Sachverhalts wird die Reaktorsicherheitsbehörde erforderlichenfalls eigene Inspektionen vornehmen sowie die Stellungnahme der Betreibergesellschaft und die Berichte der von der Behörde eingeschalteten Sachverständigen heranziehen.

Technischer Hintergrund:
Jeder Notstromdiesel im Kernkraftwerk Krümmel ist mit einer Überwachungseinrichtung ausgestattet. Diese soll gewährleisten, dass der Diesel bei Betrieb keinen Schaden nimmt. Im vorliegenden Fall wurde fälschlicherweise bei einem Diesel gemeldet, dass der Schmieröldruck zu niedrig sei. Da in diesem Fall der Diesel Schaden bei einem Start genommen hätte, wurde er automatisch „verblockt“. Ein Starten wäre nicht möglich gewesen. Nach Austausch der als schadhaft erkannten Elektronikbaugruppe und nach Abschluss des anschließenden Probelaufs war der Notstromdiesel wieder verfügbar.

Das Kernkraftwerk Krümmel ist – mit Ausnahme weniger Wochen – seit Mitte 2007 nicht mehr in Betrieb. Mit der Atomgesetznovelle vom 31. Juli 2011 hat dieses Kernkraftwerk die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren.

Meldepflichtige Ereignisse sind den Reaktorsicherheitsbehörden nach bundeseinheitlichen Kriterien von den Kernkraftwerksbetreibern zu melden.
Die Meldefristen sind in Kategorien unterteilt:

Kategorie N („Normalmeldung“ – Meldefrist: innerhalb von 5 Arbeitstagen)
Ereignisse von untergeordneter sicherheitstechnischer Bedeutung. Diese Ereignisse gehen im Allgemeinen nur wenig über routinemäßige betriebstechnische Ereignisse hinaus. Sie werden erfasst und ausgewertet, um eventuelle Schwachstellen bereits im Vorfeld zu erkennen.

Kategorie E (Eilmeldung – Meldefrist: innerhalb von 24 Stunden) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Ereignisse, die zwar keine Sofortmaßnahmen der Aufsichtsbehörde verlangen, deren Ursache aber aus Sicherheitsgründen geklärt und in angemessener Frist behoben werden muss. Dies sind z.B. Ereignisse, die sicherheitstechnisch potenziell – aber nicht unmittelbar – signifikant sind.

Kategorie S (Sofortmeldung – Meldefrist: unverzüglich)
Ereignisse, die der Reaktorsicherheitsbehörde sofort gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch Ereignisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.

Nicola Kabel – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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