Werbung
...

Kiel plant Filterpflicht für große Schweineställe – Umweltministerium gibt Erlass in die Anhörung

Add to Flipboard Magazine.
NO-Magazine
Bewerte den post

(CIS-intern) – Große Schweinehaltungsanlagen in Schleswig-Holstein sollen künftig Abluftreinigungsfilter einbauen, um schädliche Emissionen zu begrenzen. Das sieht der Entwurf eines Erlasses vor, den das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) heute (24. Februar 2014) in die Anhörung gegeben hat. Bis Anfang April können die Verbände dazu Stellung nehmen und Kritik und Vorschläge einbringen.

„Der Bau von großen Tierställen sorgt in Dörfern und Gemeinden oft für Unmut. Deshalb ist es wichtig, die Beeinträchtigung durch die Gerüche, Staub und Bioaerosole mit Hilfe entsprechender Abluftreinigungsanlagen weitgehend zu reduzieren. Das kann auch dazu beitragen, die örtlichen Konflikte zu mildern“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Die Filter entsprächen inzwischen dem Stand der Technik.

Foto: Bärbel selbst  / pixelio.de

Die generelle Forderung nach einer Abluftreinigung soll für neue große Schweinehaltungsanlagen gelten, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durch ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu genehmigen sind. Dies sind Anlagen mit
• 2.000 oder mehr Mastschweineplätzen,
• 750 oder mehr Sauenplätzen oder
• 6.000 oder mehr Ferkelplätzen.

Für bestehende Ställe dieser Größenordnung soll dem Entwurf zufolge bis spätestens Ende 2015 der nachträgliche Einbau von Filtern angeordnet werden, wobei eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren vorgesehen ist. Für kleinere Ställe kann der Einbau einer Abluftreinigung im Einzelfall notwendig sein, wenn dies die besonderen örtlichen Umstände erfordern.

Bundesweit waren bereits zum Jahr 2010 mehr als 1.000 Tierhaltungsanlagen mit Abluftfiltern ausgerüstet. Für den Bereich der Schweinehaltung gibt es etwa ein Dutzend Anbieter von Abluftreinigungsanlagen, die ihre Effektivität nachgewiesen und eine Zertifizierung von der Deutschen-Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. erhalten haben.
Eine Filterpflicht für große Schweinehaltungsanlagen ist bereits in Niedersachen und Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Bei der Geflügelhaltung hat die Filtertechnik aufgrund der besonderen technischen Herausforderungen noch keinen vergleichbaren Stand der Technik erreicht. Eine generelle Filterpflicht ist daher nicht vorgesehen.

Neben der Filterpflicht sieht der Erlassentwurf vor, bei der Lagerung von Gülle Abdeckungen vorzuschreiben: Bei Güllebehältern, die im Zusammenhang mit einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz betrieben werden oder separat eine solche Genehmigung erfordern, muss Gülle in geschlossenen Behältern oder unter einem Zeltdach gelagert werden. Dies wäre beispielsweise bei einer Schweinemast mit Güllelager ab 1.500 Mastplätzen oder einem eigenständigen Güllelager ab 6.500 Kubikmeter der Fall. In kleineren Anlagen muss die Gülle mindestens von einer Schwimmschicht aus Strohhäckseln abgedeckt sein.

Der Betrieb von Tierhaltungsanlagen ist zwangsläufig mit Emissionen verbunden, die Auswirkungen haben können auf Mensch und Umwelt. Hierzu gehören neben Gerüchen auch Gesundheitsgefahren durch Staub und Bioaerosole sowie Schädigungen empfindlicher Pflanzen und Ökosysteme durch Ammoniak und Stickstoffdeposition. Größere Tierhaltungsanlagen sind daher nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu genehmigen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG sind genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen getroffen wird. Dies soll insbesondere durch Maßnahmen erreicht werden, die dem Stand der Technik entsprechen.

Den Entwurf des Erlasses und ergänzende Fragen und Antworten finden Sie in Kürze auch im Internet unter
http://………..04_Emissionen/emissionen_node.html

PM: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Schreibe einen Kommentar

Nächster Beitrag

Schleswig - Museum für Outsiderkunst: Verkauf und Versteigerung von bemalten Objekten

(CIS-intern) – Die Malaktionen, die parallel zur Ausstellung „ Der Anfang ist Weiß“ im Museum für Outsiderkunst stattfanden, haben sich gelohnt. Viele weiße Dinge wurden bemalt, interessante Gespräche geführt und neue Bekanntschaften gemacht. Nun sollen kunstvoll bemalten und dekorierten Objekte verkauft und versteigert werden, vom Tisch über Hose bis zum […]