(CIS-intern) – Das Jugendaufbauwerk Schleswig Stadt in der Flensburger Str. 120 in Schleswig hat eine Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) erhalten. Die Einrichtung ist seit dem 07.12.2012 zertifiziert und damit zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung.
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Zertifiziert wurden der Fachbereich 1 –Träger zur Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des SGB III und der Fachbereich 3 – Träger zur Durchführung von Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III. Mit der Zertifizierung kann das JAW in den genannten Fachbereichen auch zukünftig Maßnahmen der Agentur für Arbeit und des zugelassenen kommunalen Trägers, dem Kreis Schleswig-Flensburg, durchführen.
Um die Zertifizierung zu erhalten musste die Einrichtung die Vorgaben der AZAV erfüllen, die unter anderem ein System zur Sicherung der Qualität vorgibt. Dies beinhaltet den Aufbau und die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems mit z.B. einem Qualitätshandbuch, Leitbild, Fortbildungsplanung und einem systematischen Beschwerdemanagement.
Den Nachweis hat die Einrichtung durch Vorlage der erstellten Unterlagen sowie in einem sogenannten Überwachungsaudit durch einen externen Prüfer, der am 16.11.2012 die Einrichtung selbst und die Umsetzung der eingereichten Unterlagen vor Ort überprüft hat, erbracht.
Über den Erfolg freuen sich alle Beteiligten, denn der Aufwand ist nicht unerheblich, der Nutzen für die Kunden, meist junge Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf ist gegeben und damit auch Ansporn für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, den erfolgreichen Weg weiter zu gehen.
Stadt Schleswig