(CIS-intern) – Am Jahresende 2015 haben in Schleswig-Holstein 15 137 Haushalte Wohngeld erhalten. Das sind 19 Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. 47 Prozent der Unterstützten waren Singles, 14 Prozent Zwei- und neun Prozent Dreipersonenhaushalte. Der Anteil der Wohngeldempfängerhaushalte mit vier Personen belief sich auf 14 Prozent und 16 Prozent der Haushalte bestanden aus fünf und mehr Mitgliedern.
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Im Land zwischen den Meeren wurden durchschnittlich 121 Euro Wohngeld pro Haushalt und Monat ausgezahlt. Während Singles mit im Durchschnitt 80 Euro unterstützt wurden, erhielten Haushalte mit vier Personen 150 Euro und solche mit fünf und mehr Personen im Mittel 210 Euro als Zuschuss zur Deckung ihrer Wohnkosten.
Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es in Schleswig-Holstein Ende 2015 weitere 1 806 wohngeldberechtigte Teilhaushalte, in denen nur ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hatte („Mischhaushalte“). Ihre Zahl ging binnen Jahresfrist um 26 Prozent zurück.
Am Jahresende 2015 haben in Hamburg 9 351 Haushalte Wohngeld als Zuschuss für die Aufwendungen für ihren Wohnraum bezogen. Das sind gut 17 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, so das Statistikamt Nord.
45 Prozent der Unterstützten waren Singles, knapp 13 Prozent Zwei- und zehn Prozent Dreipersonenhaushalte. Der Anteil der Empfängerhaushalte mit vier Personen belief sich auf nicht ganz 16 Prozent und fast weitere 17 Prozent der unterstützten Haushalte bestanden aus fünf und mehr Mitgliedern.
Die Höhe der Wohngeldzahlungen lag je Haushalt bei durchschnittlich 132 Euro im Monat. Während Alleinwohnende monatlich mit im Durchschnitt 89 Euro unterstützt wurden, erhielten Vierpersonenhaushalte 162 Euro und solche mit fünf und mehr Mitgliedern im Mittel 221 Euro.
Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gab es in Hamburg Ende 2015 weitere 524 wohngeldberechtigte Teilhaushalte, in denen nur ein Teil der Mitglieder Anspruch auf Wohngeld hatte („Mischhaushalte“). Ihre Zahl sank binnen Jahresfrist um 16 Prozent.
Wohngeld ist eine von Bund und Ländern getragene Leistung. Es wird Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt, wenn die Höhe der Miete oder die Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts übersteigt.