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Heide – Der neue EU-Kartenführerschein

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(CIS-intern) – Den neuen EU-Kartenführerschein gibt es nicht ohne kinematische Effekte. Je nach Betrachtungswinkel verwandelt sich das Motiv „Bundesadler“ in eine Sechseck-Kontur. Das sorgt für Sicherheit. Je nach Betrachtungswinkel sorgt das vom 19. Januar 2013 an gültige Dokument aber auch für Gesprächsstoff. So trafen sich jetzt auf Einladung der Verkehrsbehörde der TÜV-Nord sowie 22 Dithmarscher Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer von 30 Fahrschulen im Kreishaus an der Stettiner Straße zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch, gilt doch die einmal erteilte Fahrerlaubnis in Zukunft nicht mehr für alle Zeiten. Wer seinen Führerschein Samstag, den 19. Januar 2013 bekommen hat, muss ihn in der Regel spätestens Mittwoch, den 19. Januar 2028 verlängern. Fünf Jahre später werden alle bis dahin noch unbefristet ausgestellten Dokumente gegen einheitliche, auf 15 Jahre befristete EU-Fahr-Karten ausgetauscht. Mittwoch, den 19. Januar 2033, heißt es: „Ihren alten Führerschein, bitte!“ Dann wird der letzte „Lappen“ eingezogen und umgetauscht.

Foto: EU-Kartenführerschein nur noch mit Befristung: TÜV-Nord, Fahrschulen und Kreisbehörde beim gemeinsamen Erfahrungsaustausch.
(Foto: Kreis Dithmarschen)

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheindokumente sind nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern müssen alle 15 Jahre mit Vorlage eines dann aktuellen Lichtbildes am Wohnort neu beantragt werden.

Bereits Monate vor dem Stichtag 19. Januar 2013 erlebten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle in Heide einen vermehrten Zulauf. Hunderte von Dithmarscherinnen und Dithmarschern nutzten die Gelegenheit, ihren alten „Lappen“ noch vor dem Stichtag in ein kartengroßes unbefristetes Dokument aus der Bundesdruckerei umzutauschen. Doch wer nach diesem Termin den grauen oder rosa Führerschein oder seine unbefristete Karte verliert oder einen internationalen Führerschein beantragt, erhält nur noch einen befristeten Führerschein. Das gleiche Verfahren gilt für eingezogene Führerscheine. Ulf Demmer, Mitarbeiter der Führerscheinstelle: „Wenn der vertraute Lappen einmal weg ist, ist er weg, spätestens aber am Mittwoch, dem 19. Januar 2033.“

Der Ersatz-Führerschein kostet 29,60 Euro zuzüglich 5,10 Euro Verwaltungsgebühr. Der gleiche Preis gilt beim Verlieren der Fahrerlaubnis. Bei Wiedererteilung wird es teurer. Ulf Demmer: „Da sind 130 Euro für die neue EU-Fahr-Karte fällig.“ Grundsätzlich gilt, dass der Fahrerlaubnisinhaber selbst darauf achten muss, ob seine „Papiere“ noch gültig sind. Wer einen der ersten befristeten Kartenführerscheine besitzt, sollte für 2028 zehn Tage Bearbeitungszeit einplanen. Per Express dauert der Austausch 48 Stunden. Eine vorläufige Fahrerlaubnis für 8,70 Euro ist – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – auch sofort zu haben. „Allerdings“, so Demmer, „ist die Frage nicht geklärt, ob der- oder diejenige, die am 19. Januar 2028 mit einem dann abgelaufenen Führerschein erwischt wird, ohne Führerschein unterwegs ist. Da bleibt für die Juristen noch einiges zu klären.“

Werktäglich werden im Kreis Dithmarschen 22 Führerscheine ersterteilt, umgetauscht oder ersetzt, insgesamt 5.500 pro Jahr. Mit dabei sind auch die Lizenzen für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren. 370 bis 400 Führerscheine werden von Januar bis Dezember von der Straßenverkehrsbehörde eingezogen und 223 wieder erteilt. Führerscheininhaberinnen und –inhaber, bei denen sich acht Punkte in Flensburg angesammelt haben, oder die während der Probezeit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, bekommen Post aus dem Kreishaus mit der Empfehlung, über ein Aufbauseminar nachzudenken. Im vergangenen Jahr waren es 868 Briefe.

Gab es vor 1999 nur fünf Fahrerlaubnisklassen, so erhöhte sich die Zahl nach 1999 auf 13. Mit Inkrafttreten der 3. EU-Führerscheinrichtlinie am 19. Januar 2013 kamen weitere fünf Erlaubnisklassen hinzu. Ulf Demmer: „Aber nicht alles wird komplizierter; denn immerhin gab es bislang Eu-weit mehr als 110 Führerscheinvarianten. Damit ist jetzt Schluss.“ Was uneingeschränkt bleibt, sind alle vor dem 19. Januar 2013 bereits erworbenen Berechtigungen zum Führen unterschiedlicher Fahrzeugklassen.

PM: Kreis Dithmarschen

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