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Eutin: Was passiert nach der LGS mit den Ausstellungsflächen?

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Foto: pixabay.com / blickpixel(CIS-intern) – Was geschieht nach dem 3. Oktober mit den Flächen der Landesgartenschau. Dazu hat der Fachbereich Bauen der Selbstverwaltung vorgetragen. Das Nachnutzungskonzept für die von der Landesgartenschau genutzten Flächen und Gebäude basiert auf dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Eutin von 2012, dem Sanierungskonzept für die Gesamtmaßnahme „Historischer Stadtkern Eutin“ von 2013 und der Auslobung des städtebaulich-landschaftsarchitektonischen Wettbewerb „Stadtentwicklung Eutin 2016+“.

Foto: pixabay.com / blickpixel

Bereits bei der Auslobung zum Wettbewerb wurde deutlich herausgestellt, dass vor allem die nachhaltige städtebauliche und landschaftsarchitektonische Entwicklung der innenstadtnahen Freianlagen und historischen Gartenflächen für die Zeit nach der Landesgartenschau im Fokus stehen.
Dementsprechend wurde bei den Baumaßnahmen, die aus dem Wettbewerb bzw. aus dem Sanierungskonzept hervorgingen, stadtseitig die dauerhafte Nutzbarkeit betrachtet und es liegen für die einzelnen Teilbereiche jeweils konkrete Nutzungskonzepte für die Daueranlagen vor.
 
1.Seepark
Der Seepark wird nach der Landesgartenschau wieder als öffentliche Grünanlage nutzbar sein. Insbesondere die umfangreichen neuen Spielangebote, Steganlagen und Pflanzbeete schaffen einen deutlich erhöhten Nutzwert. Die im Durchführungszeitraum der Landesgartenschau bisher gemachten Erfahrungen deuten darauf hin, dass die Anlagen sehr positiv und sehr gut von den Bürgern und den Gästen angenommen werden. Vor allem erhöhen dabei „die beiden Spielbänder“ (1) am Heinrich-Lüth-Weg und am Strandbereich der Fissauer Bucht den Pflegeaufwand, da vor der Umgestaltung solche Einrichtungen nicht vorhanden waren.

Nach Beendigung der Landesgartenschau werden die mit Holz eingefassten temporären Pflanzbeete (2) entlang der wassergebundenen Wegeachsen, der Cateringpavillon (3) am Strand und die Seebühne (4) an der Hauptachse zwischen Heinrich-Lüth-Weg und Bebensundbrücke  zurück gebaut. Somit bleiben alle Freianlagen, die mit den Mitteln der Städtebauförderung errichtet wurden, erhalten. Gleichfalls wird der sogenannte Lawrence-Garten (5) im Spieleband am Heinrich-Lüth-Weg dauerhaft erhalten.
 
2.Stadtbucht
Ganz ähnlich dem Seepark ist die Stadtbucht bereits zur Landesgartenschau nahezu vollständig für den dauerhaften Zustand und Nutzungszweck hergestellt. Lediglich die Pflanzbeete um die Promenadenbäume (6), die drei Wechselflorbeete (7) auf dem Vorplatz zwischen Historischer Reithalle und Schloss und die Eingangsanlagen (8) werden zurück gebaut. Weiterhin werden vom Caterer die Gastronomiepavillons (9) zurück gebaut. Auch der Nordgarten (10) wird nach der Landesgartenschau als Stellplatzfläche wieder hergerichtet, die Bühnenanlage wird durch den Technik-Dienstleister abgebaut.

Die Frage, ob der Nordgarten weiterhin als kostenfreie Dauerparkanlage genutzt werden kann oder, ob eine Bewirtschaftung nicht zu einer sinnvolleren Parkplatznutzung führt, muss stadtseitig geklärt und entschieden werden. Entsprechende Parkscheinautomaten sind bereits für den temporären Bootsbetrieb beschafft worden und könnten hierfür eingebaut werden. .Auf Grund der sehr positiven Erfahrungen für den Nordgarten als besonderen Veranstaltungsort sollte eine zeitweise Nutzung für Musikveranstaltungen etc. ermöglicht werden.
 
3.Das Bauhofareal
Das Bauhofareal ist mit seiner Möblierung und den großzügigen Rosenbeeten vollständig als Daueranlage hergerichtet. Auch die zur LGS fertiggestellte, neue Erschließungsanlage mit Straße und Parkplatz am Lindenbruchgraben (11) stellt schon den Endausbau dar. Daraus folgt, dass der Bauhof nicht mehr über die Straße Am Schlossgarten (12) anfahrbar sein wird.

Für die Grundstücksfläche des alten Kuhstalls ist eine Nutzung als Standort der Jugendherberge vorgesehen. Dementsprechend ist nach der Landesgartenschau der Abriss des Gebäudes des Kuhstalls (13) vorgesehen, sobald eine konkrete Anfrage seitens des DJH vorliegt. Für eine mögliche Zwischennutzung müssten die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden.

Die beiden sanierten Torhäuser, die derzeit noch als regionaler Markt und Blumenhalle in der Gartenschau genutzt werden, sollen künftig für kulturelle Zwecke bzw. als Veranstaltungsort genutzt werden (14). Die große Grundstücksfläche der Kulturgärten ist bereits mit dem Bebauungsplan Nr 99 als Wohnbaufläche (15) vorgesehen. Vor dem Hintergrund der im B-Plan Nr. 99 vorgesehenen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen werden die Grundstücksflächen im Zuge eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens mit Vorlage eines städtebaulichen Konzeptes vergeben.

Das noch nicht sanierte Vogthaus (16) wird nach der Landesgartenschau im Rahmen einer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme für Gemeinbedarf hergerichtet. Die Sparkassenstiftung bzw. die Bürgerstiftung werden dementsprechend in das Gebäude und auf die Grundstücksfläche einen Standort für Umweltbildung / Bildung für nachhaltige Entwicklung BNE etablieren.
Direkt östlich an das Bauhofareal schließt sich die sogenannte Naturwiese an. Der südliche Teilbereich (17) soll durch eine extensive Pflege als naturnaher Landschaftsbestandteil erhalten bleiben und gepflegt werden. Im nördlichen Teil dieser Naturwiese wurde bereits zur Landesgartenschau mit Fördermitteln des Naturparks Holsteinische Schweiz ein Umweltbildungsstandort (18) eingerichtet. 
 
4.Das Forsthofareal
Im Bereich des ehemaligen Forsthofes werden nach der Landesgartenschau die Hausgärten und die Gärten der Erinnerung zurück gebaut. Die Spielanlage auf der Grünanlage entlang der Straße bleibt als Daueranlage erhalten. Auf den zurück gebauten Flächen der Hausgärten (19) werden die durch den B-Plan Nr. 99 festgesetzten Wohnbaugrundstücke im Bieterverfahren vergeben. Voraussetzung für das Bieterverfahren ist eine Bebauungsplanänderung, da die Wegeführung teilweise die bislang festgesetzten Bauflächen durchschneidet. Für dieses erforderliche Planänderungsverfahren wird seitens der Verwaltung voraussichtlich im Herbst 2016 eine Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitet.

Das Regenrückhaltebecken (20) der Bundeswehr bedarf dringend einer Sanierung. Nach dem Rückbau des Infopunkt Grün und der Themengärten wird voraussichtlich 2017 eine Sanierung durch die GMSH (Abt. Bundesbau) erfolgen.
 
5.Süduferpark
Für den Bereich östlich der Straße Jungfernort ist eine Umnutzung als Wohnmobilstellplatz (21) geplant. Erhalten bleiben die Streuobstwiese und der „Klimaschutzhain“ als Ausgleichsflächen und Landschaftselemente. Der Zugang zum Wasser und zum Bootsanlegesteg bleibt mit den dazugehörigen Rampen und Beetflächen als geförderte Maßnahme komplett erhalten. Die südöstlich des Eingangs gelegene Buszufahrt für die Shuttlebusse der Landesgartenschau wird wieder zurück gebaut (22).

Vor dem Hintergrund der Nutzung der Haupteingangsfläche der Landesgartenschau als zukünftigen Wohnmobilstellplatz soll die zum Baubeginn im April 2015 eingerichtete Umgehung für Fuß-und Radverkehr (23) zwischen Oldenburger Landstraße und Uferwanderweg dauerhaft erhalten bleiben.
 
6.Schlossgarten und Küchengarten
Der voll in die Landesgartenschau einbezogene Schlossgarten teilt sich in zwei separat zu betrachtende historische Bereiche:
1.der englische Landschaftsgarten mit etwa 12 ha Größe und
2.der historische Küchengarten mit etwa 2 ha Größe.

Der englische Landschaftsgarten wurde zur Landesgartenschau voll umfänglich saniert. Die Landesgartenschau wird nach Abschluss der Veranstaltung die temporären Pflanzbeete und Möblierungen („LGS-Lounge“) zurück bauen und spätestens bis zum 31.03.2017 an die Stiftung Schloss Eutin zurückgeben. Dabei ist eine wesentlich vorzeitigere Öffnung für die Öffentlichkeit bereits im Herbst 2016 geplant. Per Vertrag ist die Stadt Eutin zur Pflege dieser öffentlichen Grünanlage verpflichtet.
Der Küchengarten wird derzeit von der Landesgartenschau als Themengarten präsentiert und auf Grund seiner besonderen Struktur auch als Standort für das Bildungsprogramm plietsch-grün genutzt. Sowohl seitens des Eigentümers Stiftung Schloss Eutin als auch seitens der Stadt bzw. der Landesgartenschau gGmbH ist das Interesse sehr groß, die hier auf Basis der umfänglichen EU-Förderung entstandene gartenhistorisch einmalige Anlage zu erhalten.

Vor dem Hintergrund des geplanten Engagements der Sparkassenstiftung im Bereich des Vogthauses für ein Programm zur Bildung für nachhaltige Entwicklung ist der Gedanke entstanden, dass dieses Programm sich auch auf den Bereich des Küchengartens bezieht. Um für diesen Bereich ein schlüssiges gartenbauliches Nutzungskonzept für die Zeit nach der Gartenschau zu entwickeln, soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Seitens der Aktiv-Region wurde bereits signalisiert, dass eine solche Machbarkeitsstudie auch förderfähig wäre. Eine erste Vorstellung dieses Konzeptes erfolgte im Frühjahr 2016 seitens der Landesgartenschau gGmbH. Insbesondere soll die Machbarkeitsstudie klären, welche  baulichen, gartenpflegerischen und finanziellen Voraussetzungen für die Initiierung und den dauerhaften Betrieb eines nachhaltigen „Grünen Klassenzimmers“ gegeben sind.

Seitens der Landesgartenschau gGmbH besteht eine vertragliche Pflicht gegenüber der Stiftung Schloss Eutin bis zum 31.03.2107 die Flächen zwischen Orangerie und Klimamauer wieder als Rasenflächen herzustellen und auch südlich der Klimamauer die Gärten, in den ursprünglich im Förderantrag vorgesehenen Zustand zurück zu bauen.
 
7.Rückbau temporärer Anlagen
Der Rückbau der temporären Einrichtungen der Landesgartenschau umfasst neben den o.a. Anlagen auch
•Zaun- und Toranlagen,
•Pflanzkübel im Bauhofareal,
•Ausstellungs- und Kassencontainer
•Beschilderungen
•Gartenhäuser und
•temporäre Spiel- und Möblierungselemente
In geringerem Umfang werden Zaunanlagen im Bereich Seepark/Heinrich-Lüth-Weg und im Bereich Lindenbruchgraben / Am Schlossgarten in den städtischen Bestand übernommen werden, um die vorhandene Struktur sinnvoll zu ergänzen. Auch können die Poller im Bauhofareal zur Abgrenzung des ruhenden Verkehrs weiterverwendet werden.

Für die Beschilderung auf dem LGS-Gelände wird derzeit seitens Verwaltung und Landesgartenschau gGmbH überlegt, inwieweit eine Weiterverwendung der Wegweiser möglich und sinnvoll ist. Insbesondere die thematische Beschilderung von vorhandenen oder dauerhaft zu erhaltenen Gärten und Anlagen ist beabsichtigt.
 
8.Offene Fragestellungen
Vor dem Hintergrund des Rückbaus der temporären Anlagen der Landesgartenschau und der umgesetzten Baumaßnahmen im Rahmen der Stadtsanierung ergeben sich für die Daueranlagen noch offene Fragestellungen, mit denen sich die städtischen Gremien befassen sollten:
Bewirtschaftungskonzept zum Parkplatz am Schloss (Nordgarten)
Erlass einer Parkordnung für den Seepark
Einbindung des Ehrenamtes in die Pflege der Grünanlagen
Erhalt der Seebühne im Seepark
Dauerhafter Erhalt des Küchengartens als „grünes“ Klassenzimmer / Themengarten
Widmung / Namensgebung für die Erschließungsstraße aus dem B-Plan Nr. 99
Entwicklung der beiden Wohnbaugebiete im Bereich Bauhof/Forsthof
Organisation der Bewirtschaftung des Wohnmobilstellplatzes

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