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Eutin rechnet für 2015 mit einem Fehlbetrag von 4 Millionen

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(CIS-intern) – Von Horst Schinzel – Ostholsteins Kreisstadt Eutin will den Haushaltsplan für 2015 Ende Februar verabschieden. Der Kämmerer wird den Gremien der Selbstverwaltung im Januar dazu vortragen: Nach dem aktuellen Planungsstand ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von 4.047.400 €. Allerdings ist hierzu darauf hinzuweisen, dass hier die Zuweisung/Darlehen an die Landesgartenschau GmbH mit allein 2.818.000 € veranschlagt ist, die das Ergebnis entsprechend belastet. Eine Erstattung in gleicher Höhe ist in 2016 veranschlagt, so dass dann ein positiver Saldo erwartet wird Die zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen veranschlagte Kreditobergrenze beziffert sich auf 14.809.800 €, getilgt werden planmäßig 1.176.200 €. Die zu erwartende Neuverschuldung 2015 ist damit erwartungsgemäß sehr hoch.

Foto: Bernd Kasper / pixelio.de

Neben den sich im „Masterplan“ befindlichen Investitionsmaßnahmen sind auch weitere veranschlagt, die es eingehend zu beraten gilt in den Fachausschüssen, um möglichst eine Absenkung des Kreditbetrages zu erreichen. Die Verwaltung und Selbstverwaltung der Stadt Eutin sind gehalten, im Rahmen der Haushaltsberatungen sämtliche investive Ansätze vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Erfordernisses als auch vor dem des Umfanges sehr kritisch prüfen, um den Kreditbedarf so gering wie unbedingt erforderlich zu halten.
 
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In der Haushaltssatzung erfolgt die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern. Eine Anpassung ist entsprechend der Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds zum Haushaltsjahr 2013 erfolgt. Die Hebesätze betragen für die
 
Grundsteuer A               360 %
Grundsteuer B               380 %
Gewerbesteuer               360 %.
 
Eine weitere Anpassung ist nach den Richtlinien zum Haushaltsjahr 2015 erforderlich, um einen grundsätzlichen Anspruch auf Gewährung von Fehlbetragszuweisungen nicht zu verlieren. Danach werden zum Haushaltsjahr 2015 die folgenden Sätze gefordert:
 
Grundsteuer A               370 %  (+10%),
Grundsteuer B               390 %  (+10%),
Gewerbesteuer               370 %  (+10%).
 
 
Dieser beschäftigt sich insgesamt mit den veranschlagten Personalkosten im Zuge der Beratungen des Stellenplans.
 
Darüber hinaus obliegt dem Hauptausschuss die Beratung der Produkte:
 
 
 
 
1.1.1.00              Organe der Stadt
Aufgrund der Neuordnung der Personalkosten steigt der Zuschussbedarf in diesem Produkt von 102.200 € im Vorjahr auf 181.200 €. Hier wurden die Personalaufwendungen für die Gremienbetreuung berücksichtigt.
1.1.1.10              Zentrale Dienste
Unter den Geschäftsaufwendungen sind Telefonkosten, Bekanntmachungen, Kosten für Stellenausschreibungen, Bücher, Porto, Büromaterial etc. für die gesamte Verwaltung veranschlagt. Neben Erhöhungen aufgrund des Bedarfes beim Konto 1.1.1.10.543100 gab es hier auch Verschiebungen von anderen Produkten. Alles in allem steigt der Zuschussbedarf von 295.100 € auf 530.400 € in diesem Produkt. Für Inventarbeschaffungen aufgrund der Umzüge einzelner Fachdienste wurden investiv 50.000 € veranschlagt. 
 
1.1.1.15              Personalmanagement
Die Erstattungen Süsels für die Verwaltungsgemeinschaft wurden hier neu veranschlagt und führen dazu, dass trotz Neuzuordnungen von Personalaufwendungen ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis in dem Produkt geplant werden kann.
 
1.1.1.20              Organisation und Informationstechnik
In dem Produkt werden die Aufwendungen für die IT in der Verwaltung künftig zusammengefasst, so dass diese hier insgesamt steigen, aber in anderen Produkten sinken. Bisher waren hier auch die Erstattungen Süsels für die Verwaltungsgemeinschaft veranschlagt, die sich jetzt unter 1.1.1.15 finden. Für den Erwerb von DV-Software sind erhöhte Aufwendungen geplant aufgrund der vorgesehenen Anschaffung von Bewerbermanagementsoftware, GIS-Lösungen und der Erweiterung der Serverlizenzen. Die Geschäftsaufwendungen sinken, sie finden sich z.T. im Produkt 1.1.1.15. Für investive Inventarbeschaffungen wurden 20.000 € veranschlagt.  
 
1.1.1.50              Finanzwirtschaft
Die Geschäftsaufwendungen beinhalten wiederum die Aufwendungen für die Doppik-Einführung.
 
1.2.1.10              Statistik und Wahlen
Für 2015 sind keine Aufwendungen für Wahlen veranschlagt, lediglich Personalkosten in diesem Bereich.
 
1.2.2.40              Verkehrsüberwachung
Im Ergebnis sinkt der Überschuss in diesem Produkt leicht aufgrund der etwas geringer geplanten Bußgelder und der überplanten Personalaufwendungen.
 
5.4.7.10              ÖPNV
Im Jahr 2015 ist ein wieder verringerter Aufwand zu erwarten, da in 2014 noch die Restteilbeträge aus den Jahren 2010 und 2013 sowie der fällige Jahresbetrag für 2014 veranschlagt waren. Andererseits zahlt Eutin für den Anrufbus der Linie Scharbeutz –Eutin bereits ab diesem Jahr 3.000 Euro und würdigt damit den seit Jahresbeginn festgestellten Bedarf 

5.5.3.20 Kriegsgräber, jüdischer Friedhof

Für die Kostenstelle 522100 (Unterhaltung der Kriegsgräber) beträgt der Ansatz 2.700 €. Die Stadt rechnet mit einer Bezuschussung von 2.000 €.
 
5.7.1.10              Wirtschaftsförderung
Beim Konto 531701 wurden 2.818.000 € als rückzahlbarer Zuschuss an die LGS GmbH veranschlagt. Die Erstattung findet sich in 2016 wieder. Hiervon sollen zunächst laufende entstehende Aufwendungen der GmbH bestritten werden. Eine kurzfristige Finanzierung ist vorgesehen.
Im Rahmen des Stadtmarketings sind die Aufwendungen für die für das Jahr 2015 vorgesehenen Maßnahmen beim Konto 543100 veranschlagt.
Hier findet sich beim Konto 531801 auch noch der Förderanteil der Stadt Eutin zur Revitalisierung des Schlossgartens/Küchengartens. Vor dem Hintergrund der durchgeführten Sanierung des Schlosses und der geplanten Durchführung der Landesgartenschau 2016 soll im Bereich des historischen Schlossgartens, der nicht in den Gestaltungsbereich der LGS einbezogen ist, durch behutsame, denkmalgerechte Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen das Erscheinungsbild erheblich verbessert werden. Die Anlage soll vollumfänglich und erstmalig ihrer historischen Bedeutung entsprechend dargestellt und in seiner touristischen Bedeutung wesentlich aufgewertet werden.
Ein weiterer wesentlicher Baustein im Ensemble der Stiftung Schloss Eutin kann der revitalisierte Küchengarten sein, welcher entsprechend dem Konzept des Landschaftsarchitekturbüros Franz von 2008 wieder hergestellt werden soll. In den sanierten historischen Gebäuden können kulturelle Veranstaltungen durchgeführt werden. Damit wird in Eutin ein neues Angebot für Gartenreisende, Kulturtouristen und Naturliebhaber vorliegen, das in einem weiten Umkreis einzigartig ist und eine Reihe solventer Besucher generieren kann.
 
5.7.3.30               Märkte
Die Erträge und Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des Vorjahres.
 
6.1.1.10              Steuern, Allg. Zuweisungen, Allg. Umlagen
Dieses Produkt finanziert zum Großteil die Leistungen, die in den anderen Produkten erbracht werden. Erträgen aus Steuern und Schlüsselzuweisungen in Höhe von planerisch 20.231.600 EUR stehen Aufwendungen in Höhe von 6.563.000 EUR entgegen, so dass sich ein Überschuss von 13.668.600 EUR ergibt, der rund 800.000 EUR über dem des Vorjahres liegt. Die örtlichen Steuern wurden vorsichtig anhand des Aufkommens 2014 kalkuliert. Dieses liegt bei der Gewerbesteuer (Konto 6.1.1.10.401300) aktuell allerdings noch etwas höher, aber gerade hier ist die Entwicklung oft schwer kalkulierbar, so dass eine zurückhaltende Veranschlagung vorgenommen wurde. Die Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer berücksichtigen die aktuellsten Zahlen aus der Novembersteuerschätzung und die neuen Schlüsselzahlen. Die Zuweisungen wurden anhand der Vorgaben des Landes eingestellt. Die Gewerbesteuerumlage auf der Aufwandsseite errechnet sich aus dem veranschlagten Steueraufkommen und die Kreisumlage wurde entsprechend der vorliegenden Zahlen eingeplant.
Insgesamt reichen die hier veranschlagten Deckungsmittel nicht aus, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dieser weist im aktuellen Entwurf wie bereits oben dargestellt einen Fehlbetrag von 4.047.400 EUR aus.
 
6.1.2.10              Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
In diesem Produkt ist unter dem Konto 6.1.2.10/0090.692731 der Kreditbedarf zur Finanzierung der investiven Maßnahmen veranschlagt. Dieser beziffert sich auf aktuell 14.809.800 EUR. Eine Änderung wird sich noch aus den Beratungen der Maßnahmen in den Fachausschüssen ergeben und eine Anpassung erfolgen. Die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung können sich daher auch noch ändern. Hier erfolgt eine Anpassung zum Ende der Beratungen, wenn feststeht, welche Maßnahmen gegebenenfalls zurückgestellt werden oder ob noch andere hinzukommen, die sich auf die veranschlagte Kreditobergrenze auswirken. In jedem Fall wird sich wieder ein aufgrund des Umfanges der veranschlagten Maßnahmen hoher Kreditbedarf ergeben und eine weitere Neuverschuldung der Stadt unausweichlich sein.
 
Daher gilt es, gerade die veranschlagten Maßnahmen, die nicht in der Prioritätenliste enthalten sind, eingehend zu beraten und kritisch zu prüfen, ob diese unabweisbar in 2015 umgesetzt werden müssen

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