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Eutin erhofft sich Millionen vom Bund

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Foto: Makrodepecher  / pixelio.de(CIS-intern) – Von Horst Schinzel Ostholsteins Kreisstadt Eutin plant für die Wilhelm-Wisser-Gemeinschaftsschule eine Drei-Felder-Sporthalle zu bauen. Dafür wurde das Gelände des einstigen Güterbahnhofs ausgeguckt. Der dafür erforderliche Bebauungsplan 130 wird gerade auf den Weg gebracht. Zum Entsetzen des Vorstands der Wirtschaftsvereinigung, der davon erst dieser Tage auf einer Mitgliederversammlung gehört hat und den Wegfall von Parkplätzen bejammert
Für die Finanzierung der für den Bau erforderlichen 4,3 Millionen Euro will die Stadt das Zukunftsinvestitionsprogramms des Bundes anzapfen – eben jenes Programm, das Lübeck die Neugestaltung des Straßenzuges Untertrave bescheren soll. Dazu hat der Fachdienst Zentrale Immobilienwirtschaft der Selbstverwaltung vorgetragen:

Foto: Makrodepecher / pixelio.de

„Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms hat der Bund Mittel zur Förderung der Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (soziale Infrastruktur) in Höhe von 140 Mio € veranschlagt.

100 Mio € stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder Innovationspotential verfügen.

Die Bundesmittel werden als Zuwendung im Wege der Projektförderung an die Kommune bewilligt und stehen in 3 Jahresraten 2016 bis 2018 kassenmäßig zur Verfügung und sollen im Jahr 2016 vollständig verpflichtet werden. Dieses Programm wird einmalig durchgeführt, eine Fortsetzung ist nicht vorgesehen.
Mit der Umsetzung und Begleitung wurde das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügnen, waren aufgerufen, dem BBSR bis zum 13.11.2015 Projektvorschläge zu unterbreiten.

Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann u.a. dann gelten, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere Variante ist. Dies ist zu belegen. Die Zweckbindungsfrist für Ersatzneubauten liegt in der Regel bei 20 Jahren.
Die Fördermaßnahmen müssen klar abgrenzbar und definiert sein.

Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder Gemeinderatsbeschlusses notwendig.
Der Antrag muss die Erklärung erhalten, dass das beantragte Projekt noch nicht begonnen wurde und keine weitere öffentliche Förderung für die geplanten Maßnahmen besteht.

Der Antrag ist mit Beschluss des Stadt- oder Gemeinderates über den Erhebungsbogen in easy-online dem BBSR bis zum 13.11.2015 zuzuleiten. Ein noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann erforderlichenfalls bis zum 04.12.2015 nachgereicht werden.
Dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort war bis zum 28.10.2015 formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung vorgesehen ist.

Die zustimmenden oder ablehnenden Stellungnahmen zu den Projektanträgen senden die Länder gesammelt an das BBSR bis zum 04.12.2015.
Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 bis 4 Mio € liegen.
Der Anteil des Bundes beträgt in der Regel 45 %, der Anteil der Kommune 55 %.
Eine freiwillige finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich gewünscht; sie kann jedoch nicht den Eigenanteil der Kommune ersetzen.

Die finanziellen Eigenanteile der Kommune sind für die Laufzeit der Maßnahme zu erbringen und durch Ratsbeschluss nach der Auswahl durch das BBSR mit dem Zuwendungsantrag zu bestätigen.

Für die Auswahl der Projekte sind u.a. folgende Kriterien maßgebend:
– Besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit
– Begründeter Beitrag zur sozialen Integration in der Kommune
– Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
– Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit
– Städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität
– Überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration (einschließlich Barrierefreiheit) und/ oder Klimaschutz
– Hohes Innovationspotential
 
Zum Verfahren:
Bis zum 28.10.2015 formlose Anzeige des Antrags beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium (Innenministerium S-H):

13.11.2015, 24.00 Uhr – Fristende zur Einreichung der Projektanträge über easy-online.

16.11.2015 – Poststempel – Einreichung der Projektanträge in Papierform beim BBSR und beim für Städtebauförderung zuständigen Landesministerium

04.12.2015 – Fristende für die Nachreichung von geforderten Unterlagen (z.B. Ratsbeschluss)

Januar/Februar 2016: Förderentscheidung durch das BMUB

Januar/Februar 2016 – April 2016: Durchführung der Koordinierungsgespräche, Qualifizierung der Zuwendungsanträge/ ggf. baufachliche Prüfung nach RZBau (ca. 6 Wochen)/Eingang der Zuwendungsanträge

Bis Mai 2016: Erlass der Zuwendungsbescheide.

Zur Fristwahrung hat der FD Zentrele Immobilienwirtschaft vorsorglich einen Förderantrag gestellt. Ein formeller Beschluss über die Antragstellung ist noch erforderlich und soll bis zum 04.12.2015 nachgerecht werden.

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